Einleitende Angaben zur Erstellung eines Gutachtens und die Gliederung eines Wertgutachtens
Im Folgenden stellen wir Ihnen detailiertes Hintergrundwissen bereit.
Sollten Sie dennoch Fragen haben nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für Immobiliengutachten gerne zur Verfügung.
Einleitende Angaben:
Für die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch muß zunächst festgestellt werden, um welches Grundbuch und welche Blattnummer, sowie welche Gemarkung, Flur und Flurstück es sich handelt. Wer ist Eigentümer laut vorliegendem Grundbuchauszug?
Gliederung:
Das Gutachten gliedert sich in folgende Bereiche: Allgemeine Angaben (s.o.), Angaben zum Bewertungsobjekt, Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung, Grund- und Bodenbeschreibung, Privatrechtliche Situation, Öffentlich-rechtliche Situation, Baulasten und Denkmalschutz, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation, Ermittlung des Verkehrswertes, Grundstücksdaten,
Dipl.-Ing. (FH)